10 Q – Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Allgemeine Grundlagen

1.1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

 

Die 10 Q e.U., mit Sitz in 1020 Wien, Wehlistraße 157/19 (nachfolgend „10 Q“), bietet Personenbeförderungsdienstleistungen sowie die Vermittlung solcher Leistungen an. Diese Leistungen erfolgen entweder durch 10 Q selbst mit eigenem Personal und Fuhrpark („Eigenleistung“) oder durch sorgfältig ausgewählte, rechtlich selbstständige Partnerunternehmen („Sub-Partner“).

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Angebote, Buchungen und Verträge zwischen 10 Q und dem Kunden – unabhängig davon, ob es sich um Einzel- oder Dauerverträge handelt. Mit Nutzung der Dienstleistungen gelten diese AGB als rechtsverbindlich akzeptiert.

 

1.2 Leistungsarten: Eigenleistung und Vermittlung

 

10 Q erbringt Leistungen:

 

(a) entweder selbst mit eigenem Fahrpersonal und Fahrzeugen,

(b) oder vermittelt im Namen des Kunden eine Leistung eines Sub-Partners (Geschäftsbesorgungsvertrag iSd §1002 ABGB).

 

In diesen Fällen besteht der Beförderungsvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Sub-Partner. Sub-Partner sind keine Erfüllungsgehilfen von 10 Q im Sinne des §1313a ABGB. Eine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen dieser Dritten ist daher – vorbehaltlich §10 – ausgeschlossen.

 

1.3 Vorrang der AGB

 

Abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden oder Dritten finden keine Anwendung, auch wenn 10 Q ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.

 

1.4 Schriftform und Änderungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (§126b BGB analog) und gelten nur für den jeweiligen Einzelfall. 10 Q behält sich vor, die AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

§ 2 Vertragsabschluss und Buchung

2.1 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag mit 10 Q kommt ausschließlich durch elektronische Buchung (über die Website oder per E-Mail bei Firmenkunden) und nach schriftlicher Bestätigung durch 10 Q zustande. Die bloße Eingangsbestätigung stellt keine Annahme dar.

 

2.2 Buchungsvorgang

Der Buchungsvorgang erfolgt wie folgt:

1.  Auswahl der gewünschten Leistung (Transferart, Zusatzoptionen)

2. Angabe von Abhol- und Zieladresse, Datum, Uhrzeit

3. Eingabe von Kundendaten (inkl. UID/Firmendaten bei B2B)

4. Auswahl der Fahrzeugkategorie

5. Auswahl der Zahlungsart (nur Kreditkarte, siehe §3.3)

6. Abschluss der Buchung durch Absendung

 

Mit dem Absenden erklärt der Kunde ein verbindliches Angebot. Die Buchungsbestätigung per E-Mail stellt die Annahme dar und enthält auch die aktuelle Version der AGB (vgl. §1.3). Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben in der Bestätigung unverzüglich zu prüfen.

 

2.3 Vertragspartner und Vertretung Dritter

Der Buchende gilt als Vertragspartner, auch wenn die Fahrt für Dritte erfolgt. Er sichert zu, zur Vertretung etwaiger Mitreisender berechtigt zu sein. Etwaige Rechte aus dem Vertragsverhältnis stehen ausschließlich dem Vertragspartner zu.

 

2.4 Vertragssprache und Dokumentation

Die Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich ist ausschließlich die deutschsprachige Version dieser AGB. Der Kunde erhält alle vertragsrelevanten Dokumente in Textform (per E-Mail). Es obliegt ihm, diese dauerhaft zu speichern.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Preisbestandteile

Alle Preise verstehen sich in Euro, inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Der verbindliche Preis ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung (§2.2). Online-Preisrechner stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar.

 

Zuschläge können u. a. entstehen durch:

  • Zwischenstopps oder Streckenänderungen während der Fahrt (vgl. §3.2)
  • Wartezeiten, Zusatzgepäck, Sonderanforderungen
  • Kosten wie Maut, Parkgebühren oder Hotelübernachtung bei Langstrecken

 

3.2 Änderungen nach Fahrtbeginn

Spontane Änderungen während der laufenden Fahrt – insbesondere zusätzliche Halte, Umleitungen oder Zeitverzögerungen auf Kundenwunsch – sind nur im Einvernehmen mit dem Fahrer zulässig. 10 Q behält sich vor, diese Änderungen nachträglich nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Tarifen in Rechnung zu stellen (vgl. auch §4.2).

 

3.3 Zahlungsarten

Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos:

  • Kreditkarte (Visa, Mastercard, Amex)
  • Firmenkunden ggf. auf Rechnung – vorbehaltlich positiver Bonitätsprüfung durch 10 Q oder eine beauftragte Auskunftei
  • Neukunden: Vorauszahlung bis spätestens 5 Werktage vor Fahrtantritt

 

3.4 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten folgende Bestimmungen:

  • Verzugszinsen: 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (bei Verbrauchern)
  • 10 Q behält sich vor, Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zusätzlich in Rechnung zu stellen
  • Rücktritt vom Vertrag möglich bei Zahlungsverzug nach §12.2

 

3.5 Reklamationen und Rückerstattungen

Reklamationen zu Preis oder Leistung sind ausschließlich in Textform innerhalb von 14 Werktagen ab Leistungsdatum an 10 Q zu richten. Danach erlischt der Anspruch auf Rückerstattung, es sei denn, es liegt ein Fall nach §10 (Haftung) vor. Rückerstattungen erfolgen gemäß den Bestimmungen in §4 (Storno & No-Show).

§ 4 Stornierungen und No-Show

4.1 Stornobedingungen und Fristen

Der Kunde kann gebuchte Leistungen bis 12 Stunden vor Fahrtbeginn kostenfrei stornieren. Danach gelten folgende Stornogebühren:

 

Stornierungszeitraum vor Fahrt Gebühr
   
10–12 Stunden 20 %
8–10 Stunden 40 %
6–8 Stunden 60 %
4–6 Stunden 80 %
0–4 Stunden 100 %
Während der Anfahrt 50 %
Nach Eintreffen am Abholort 100 %

 

Hinweis: Diese Staffelung gilt auch für Teilstornierungen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs bei 10 Q (§13.2).

 

4.2 No-Show

Ein „No-Show“ liegt vor, wenn der Kunde nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am Treffpunkt erscheint und auch telefonisch nicht erreichbar ist. In diesem Fall gilt die Leistung als vollständig erbracht und wird zu 100 % in Rechnung gestellt. Die Regelung findet auch Anwendung, wenn der Kunde aus eigenem Verschulden verspätet erscheint und die vereinbarte Wartezeit überschritten ist (vgl. §5.3).

 

4.3 Sonderregelung für Premiumkunden

Für registrierte Geschäftskunden und Vielfahrer („Premiumkunden“) kann eine erweiterte Stornofrist von 2 Stunden gelten, sofern dies vertraglich vereinbart ist. Diese Regelung ist nicht übertragbar und unterliegt einer vorherigen schriftlichen Bestätigung durch 10 Q.

 

4.4 Rücktritt durch 10 Q

10 Q behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen vom Vertrag zurückzutreten (z. B. bei technischer Unmöglichkeit, Ausfall des Sub-Partners, höherer Gewalt). In diesem Fall erfolgt eine vollständige Rückerstattung des bereits gezahlten Entgelts.

§ 5 Leistungserbringung, Pflichten und Ausschlüsse

5.1 Leistungserbringung durch 10 Q und Sub-Partner

Die gebuchte Fahrt wird entweder durch 10 Q mit eigenem Fahrpersonal und Fahrzeugen oder durch einen sorgfältig ausgewählten Sub-Partner durchgeführt (siehe §1.2 und §6). Die Auswahl des konkreten Fahrers oder Fahrzeugs liegt im Ermessen von 10 Q, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

5.2 Ausschlussgründe für die Beförderung

10 Q oder der eingesetzte Fahrer ist berechtigt, eine Beförderung abzulehnen oder abzubrechen, wenn:

  • die beförderte Person durch Verhalten oder Zustand (z. B. stark alkoholisierte, aggressive oder nicht fahrtüchtige Personen) eine Gefahr für sich selbst, das Fahrpersonal oder Dritte darstellt,
  • die Sicherheit oder Ordnung des Fahrbetriebs gefährdet ist,
  • ansteckende Krankheiten oder unhygienische Zustände vorliegen,
  • Tiere ohne geeigneten Transportbehälter mitgeführt werden.

 

5.3 Wartezeit und No-Show-Regelung

Am Abholort wartet der Fahrer bis zu 15 Minuten ohne Zusatzkosten. Danach erfolgt – nach einmaligem Versuch der Kontaktaufnahme – die Rückfahrt. Die Fahrt gilt als „No-Show“ im Sinne des §4.2.

Bei Flughafenabholungen verlängert sich die kostenfreie Wartezeit auf 45 Minuten nach tatsächlicher Landung, sofern die Flugnummer bei der Buchung korrekt angegeben wurde. Weitere Wartezeiten sind kostenpflichtig und werden gemäß §3.2 nachberechnet.

 

5.4 Ausschluss bestimmter Gepäckarten und Transportgegenstände

Der Transport gefährlicher, explosiver, entflammbarer, giftiger oder radioaktiver Stoffe ist untersagt. Gleiches gilt für Gegenstände, die das Fahrzeug beschädigen könnten oder die Sicherheit gefährden. Sperrgepäck, Tierboxen oder ungewöhnlich große Mengen an Gepäck sind vorab anzumelden (vgl. §2.2 und §3.1).

 

5.5 Fahrzeugkategorien und Upgrades

Die Buchung erfolgt in einer gewünschten Fahrzeugklasse. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Modell oder Kennzeichen besteht nicht. 10 Q behält sich das Recht vor, nach Verfügbarkeit ein kostenfreies Upgrade auf eine höhere Fahrzeugklasse vorzunehmen, z. B. bei Engpässen oder im Kundeninteresse (vgl. §3.1).

 

5.6 Höhere Gewalt

Ist die Durchführung der Fahrt durch Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Streiks, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, politische Unruhen oder Pandemien) unmöglich oder erheblich erschwert, ist 10 Q berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§4.4). Eine Haftung nach §10 ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

5.7 Versäumte Anschlussverbindungen

10 Q übernimmt keinerlei Haftung für versäumte Anschlussverbindungen wie Flüge, Züge, Fähren oder Termine, wenn deren rechtzeitiges Erreichen durch Verkehrsstörungen, Witterungseinflüsse oder sonstige unvorhersehbare Verzögerungen verhindert wurde. Dies gilt auch, wenn die geplante Ankunftszeit überschritten wird (vgl. §10.3).

§ 6 Sub-Partner und Vermittlungsleistung

6.1 Vertragsverhältnis bei Sub-Partner-Einsatz

Sofern eine Fahrt nicht durch 10 Q selbst, sondern durch einen Sub-Partner erbracht wird, kommt der Beförderungsvertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Sub-Partner zustande. 10 Q vermittelt in diesem Fall die Leistung im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags (§1.2).

 

6.2 Keine Erfüllungsgehilfenstellung

Die eingesetzten Sub-Partner sind keine Erfüllungsgehilfen im Sinne des §1313a ABGB. Eine Haftung von 10 Q für deren Verhalten, Fehler oder Versäumnisse ist – vorbehaltlich §10 – ausgeschlossen.

 

6.3 Informationspflichten und Kommunikation

Die Kommunikation zur Durchführung erfolgt primär über 10 Q. In Ausnahmefällen, insbesondere bei kurzfristigen Änderungen oder Rückfragen am Fahrtag, kann eine direkte Kommunikation zwischen Sub-Partner und Kunde erforderlich sein.

 

6.4 Qualitätssicherung

10 Q verpflichtet alle Sub-Partner zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften, zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards. Beschwerden zu Leistungen durch Sub-Partner sind über 10 Q einzureichen und werden zentral behandelt (vgl. §3.5).

§ 7 Pflichten des Kunden

7.1 Mitwirkungspflichten

Der Kunde hat alle für die Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und korrekt zu machen (§2.2). Dazu zählen insbesondere:

  • Namen und Kontaktdaten aller Fahrgäste,
  • korrekte Abholzeit und Adresse,
  • Flugnummer bei Flughafenabholung,
  • Sonderwünsche (z. B. Kindersitz, Tiertransport, zusätzliche Stopps).

 

7.2 Verhaltensregeln während der Fahrt

Während der Fahrt gelten folgende Pflichten:

  • Sicherheitsgurtpflicht,
  • kein Konsum von Alkohol, Drogen oder Rauchwaren im Fahrzeug,
  • keine Beeinträchtigung des Fahrers (z. B. laute Musik, Ablenkung),
  • Gepäck ist sicher zu verstauen und nicht auf Sitzplätzen zu platzieren.

 

7.3 Fahrgastverhalten und Ausschluss

Bei grobem Fehlverhalten (z. B. Beschimpfungen, mutwillige Verschmutzung, Zerstörung) ist der Fahrer berechtigt, die Fahrt abzubrechen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Fahrpreises (§4.2, §10.3). Etwaige Reinigungskosten oder Schäden werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 8 Fahrtunterbrechung, Umbuchung und Streckenänderung

8.1 Fahrtunterbrechungen auf Wunsch des Kunden

Wünscht der Kunde unterwegs zusätzliche Stopps oder Umleitungen, bedarf dies der Zustimmung des Fahrers. Zusätzliche Warte- oder Fahrtzeiten werden gemäß §3.2 nachberechnet.

 

8.2 Umbuchungen vor Fahrtantritt

Umbuchungen (z. B. neue Uhrzeit, Zieladresse, Fahrzeugklasse) sind bis spätestens 6 Stunden vor der ursprünglich geplanten Abfahrt kostenfrei möglich, sofern keine anderweitige Verfügbarkeit notwendig ist. Danach gelten die Regelungen unter §4 (Storno).

 

8.3 Änderung durch Fahrer oder 10 Q aus Sicherheitsgründen

10 Q oder der Fahrer ist berechtigt, von der ursprünglich geplanten Route abzuweichen, wenn dies zur Sicherstellung der Fahrt notwendig ist (z. B. Sperrungen, Staus, Gefahrensituationen). Dies stellt keinen Mangel der Leistung dar.

§ 9 Haftung und Versicherung

9.1 Allgemeiner Haftungsrahmen

10 Q haftet ausschließlich für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder das seiner gesetzlichen Vertreter bzw. eigenen Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet 10 Q nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

 

9.2 Haftung bei Sub-Partner-Einsatz

Sofern eine Fahrt durch einen Sub-Partner gemäß §1.2 und §6 durchgeführt wird, ist dieser alleiniger Vertragspartner des Kunden hinsichtlich der Beförderungsleistung. 10 Q übernimmt keine Haftung für Schäden oder Pflichtverletzungen, die aus dem Verhalten eines Sub-Partners resultieren. Sub-Partner sind keine Erfüllungsgehilfen im Sinne des §1313a ABGB.

➡️ Für Rückfragen oder Reklamationen im Zusammenhang mit Sub-Partner-Leistungen siehe auch §3.5 und §6.4.

 

9.3 Haftung für Gepäck und mitgeführte Gegenstände

Die Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgeführten Gegenständen (inkl. Gepäck) ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch 10 Q verursacht. Der Transport erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Wertgegenstände (z. B. Laptops, Dokumente, Bargeld) sind gesondert zu sichern und dem Fahrer nicht unbeaufsichtigt zu überlassen.

 

9.4 Ausschluss für Anschlussversäumnisse

Eine Haftung für verpasste Anschlussverbindungen – z. B. Flüge, Züge, Fähren, Geschäftstermine – ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern 10 Q oder der Sub-Partner nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben (vgl. §5.7).

 

9.5 Versicherungsschutz

Fahrzeuge von 10 Q oder eingesetzter Sub-Partner verfügen über eine gesetzeskonforme Haftpflichtversicherung nach den geltenden Bestimmungen der AKB. Der Versicherungsschutz umfasst Sach- und Personenschäden.

§ 10 Rückerstattungen

10.1 Allgemeine Regelung

Rückerstattungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen in §3.5 (Reklamationen) und §4 (Stornierungen). Voraussetzung ist ein fristgerechter und berechtigter Anspruch des Kunden.

 

10.2 Fälle vollständiger Rückerstattung

Eine vollständige Rückerstattung erfolgt insbesondere in folgenden Fällen:

  • Fahrt wurde von 10 Q gemäß §4.4 (z. B. höhere Gewalt, technischer Ausfall) storniert,
  • vom Kunden fristgerecht stornierte Buchung gemäß §4.1,
  • zu Unrecht abgebuchter Betrag (z. B. Doppelzahlung oder Systemfehler).

 

10.3 Fälle teilweiser Rückerstattung / Gutschrift

Ein anteiliger Rückerstattungsanspruch besteht, wenn:

  • die Leistung durch den Kunden teilweise nicht in Anspruch genommen wurde (z. B. vorzeitiger Fahrtabbruch),
  • eine zu hohe Wartezeit auf Wunsch des Kunden abgebrochen wurde,
  • Minderleistung nachweislich durch 10 Q vorliegt (z. B. falsche Fahrzeugkategorie, mangelhafter Service).

 

10.4 Ausschluss der Rückerstattung

Kein Rückerstattungsanspruch besteht, wenn:

  • der Kunde nach §4.2 als „No-Show“ gewertet wurde,
  • ein Fahrgast durch eigenes Fehlverhalten gemäß §5.2 oder §7.3 von der Beförderung ausgeschlossen wurde,
  • ein Verstoß gegen Mitwirkungspflichten aus §7.1 vorliegt (z. B. falsche Angaben bei Buchung).

 

10.5 Form und Frist

Rückerstattungen sind ausschließlich schriftlich (E-Mail ausreichend) innerhalb von 14 Werktagen nach Leistungserbringung geltend zu machen (§3.5). Rückzahlungen erfolgen auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich eine Gutschrift zur späteren Verrechnung.

§ 11 Datenschutz und Datenverarbeitung

11.1 Geltungsbereich

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch 10 Q erfolgt im Einklang mit den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Mit der Buchung willigt der Kunde in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten im notwendigen Umfang ein (siehe: https://www.10-q.at/datenschutzerklaerung/)

§ 12 Rücktritt durch 10 Q

12.1 Rücktrittsrechte bei höherer Gewalt oder Betriebsstörungen

10 Q ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

  • unvorhergesehene Ereignisse (höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Streiks) die Durchführung der Fahrt unmöglich oder unzumutbar machen (vgl. §5.6),
  • technische Defekte am Fahrzeug auftreten, die nicht rechtzeitig behoben werden können und kein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht,
  • der eingesetzte Sub-Partner kurzfristig ausfällt und trotz Bemühungen kein Ersatz gestellt werden kann.

 

In diesen Fällen erfolgt eine vollständige Rückerstattung des gezahlten Fahrpreises (§10.2). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen (§9.1).

 

12.2 Rücktritt bei Zahlungsverzug oder Bonitätsproblemen

10 Q kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn:

  • trotz Mahnung keine fristgerechte Zahlung erfolgt (§3.4),
  • sich herausstellt, dass der Kunde falsche Angaben zur Person oder Zahlungsfähigkeit gemacht hat,
  • eine negative Bonitätsauskunft vorliegt (§11.4) und keine Sicherheit geleistet wird.

 

12.3 Rücktritt bei wiederholtem Fehlverhalten

Bei wiederholtem Fehlverhalten oder groben Verstößen gegen die Verhaltensregeln aus §7.2 und §7.3 behält sich 10 Q vor, das Vertragsverhältnis dauerhaft zu beenden oder einzelne Buchungen abzulehnen. Ein Anspruch auf Wiederaufnahme oder Entschädigung besteht nicht.

§ 13 Kommunikation und Fristen

13.1 Textform-Erfordernis

Sämtliche rechtsverbindliche Erklärungen, Reklamationen oder Rücktrittserklärungen müssen in Textform erfolgen (E-Mail oder PDF genügt). Telefonische Mitteilungen sind nicht rechtsverbindlich, sofern nicht ausdrücklich bestätigt.

 

13.2 Zugang und Fristbeginn

Maßgeblich für Fristen ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei 10 Q. Erklärungen gelten als zugegangen:

  • bei E-Mail: mit dem Eingang auf dem Mailserver von 10 Q,
  • bei postalischem Versand: am dritten Werktag nach Aufgabe bei der Post.

Die Fristen in §3.5 (Reklamationen), §4.1 (Stornierungen) und §10.5 (Rückerstattung) beginnen erst mit dem Zugang der Erklärung bei 10 Q zu laufen.

 

13.3 Kundenkommunikation durch 10 Q

Die Kommunikation durch 10 Q erfolgt ausschließlich über die vom Kunden im Buchungsvorgang angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, diese Adresse regelmäßig zu überprüfen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

 

14.2 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten mit Unternehmern im Sinne des §1 KSchG ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt ausschließlich zuständig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.

 

14.3 Alternative Streitbeilegung

10 Q ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet. Auf freiwilliger Basis nimmt 10 Q an der Online-Streitbeilegungsplattform der EU teil:

https://ec.europa.eu/consumers/odr

 

14.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

14.5 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Information und entfalten keine rechtliche Wirkung.

§ 15 Versionierung und Veröffentlichung

15.1 Gültigkeit und Änderung

Diese AGB treten mit Veröffentlichung auf der Website von 10 Q am 03.07.2025 in Kraft und ersetzen alle früheren Versionen.

 

15.2 Archivierung

Frühere Versionen der AGB können auf Anfrage eingesehen oder in Textform zur Verfügung gestellt werden. Änderungen werden in der jeweils aktuellen Fassung transparent dokumentiert.

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